94/04/0047•Verwaltungsgerichtshof 94/04/0047
94/04/0047Supremo Tribunal Administrativo28 de jun. de 1994
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.800,- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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