94/03/0005•Verwaltungsgerichtshof 94/03/0005
94/03/0005Supremo Tribunal Administrativo18 de mai. de 1994
Jagdrecht und Jagdrechtsausübung Bildung von Jagdgebieten Feststellung Eigenjagd
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben dem Land Kärnten zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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