93/18/0576•Verwaltungsgerichtshof 93/18/0576
93/18/0576Supremo Tribunal Administrativo1 de jun. de 1994
sachliche Zuständigkeit in einzelnen Angelegenheiten Änderung der Zuständigkeit
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.480,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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