93/18/0557•Verwaltungsgerichtshof 93/18/0557
93/18/0557Supremo Tribunal Administrativo10 de fev. de 1994
Gültigkeit der Kostenbestimmungen Inhaltlich sachliche Zuständigkeit in einzelnen Angelegenheiten Änderung der Zuständigkeit
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.240,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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