93/18/0387•Verwaltungsgerichtshof 93/18/0387
93/18/0387Supremo Tribunal Administrativo19 de mai. de 1994
sachliche Zuständigkeit in einzelnen Angelegenheiten
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.480,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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