93/18/0302•Verwaltungsgerichtshof 93/18/0302
93/18/0302Supremo Tribunal Administrativo3 de mar. de 1994
Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft örtliche Zuständigkeit
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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