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93/18/0289•Verwaltungsgerichtshof 93/18/0289
93/18/0289Supremo Tribunal Administrativo5 de abr. de 1995
Glaubhaftmachung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht Verwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren an Schriftsatzaufwand wird abgewiesen.
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