93/17/0410•Verwaltungsgerichtshof 93/17/0410
93/17/0410Supremo Tribunal Administrativo25 de mar. de 1994
Säumnisbeschwerde
Die Beschwerde wird als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.
Die Stadtgemeinde Klosterneuburg hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 6.070,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.