93/17/0268•Verwaltungsgerichtshof 93/17/0268
93/17/0268Supremo Tribunal Administrativo13 de out. de 1995
Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der Vorstellungsbehörde
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.890,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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