93/17/0105•Verwaltungsgerichtshof 93/17/0105
93/17/0105Supremo Tribunal Administrativo23 de jun. de 1994
Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit Handlungsfähigkeit Prozeßfähigkeit Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit Gebilde ohne Rechtsfähigkeit
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.