93/17/0060•Verwaltungsgerichtshof 93/17/0060
93/17/0060Supremo Tribunal Administrativo25 de nov. de 1994
Stellung des Vertretungsbefugten
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Tirol hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.770,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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