93/16/0193•Verwaltungsgerichtshof 93/16/0193
93/16/0193Supremo Tribunal Administrativo28 de abr. de 1994
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.360,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.
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