93/16/0026•Verwaltungsgerichtshof 93/16/0026
93/16/0026Supremo Tribunal Administrativo7 de out. de 1993
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Gegenäußerung
Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von je S 2.530,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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