93/16/0020•Verwaltungsgerichtshof 93/16/0020
93/16/0020Supremo Tribunal Administrativo17 de fev. de 1994
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Verbesserungsauftrag Nichtentsprechung Zurückweisung
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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