93/14/0101•Verwaltungsgerichtshof 93/14/0101
93/14/0101Supremo Tribunal Administrativo5 de out. de 1993
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Rechtsgrundsätze Treu und Glauben erworbene Rechte VwRallg6/2
Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich Lohnsteuer wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.570,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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