93/13/0058•Verwaltungsgerichtshof 93/13/0058
93/13/0058Supremo Tribunal Administrativo23 de nov. de 1994
1. Den Anträgen auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird nicht stattgegeben.
2. Die Beschwerden werden zurückgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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