93/12/0241•Verwaltungsgerichtshof 93/12/0241
93/12/0241Supremo Tribunal Administrativo26 de jun. de 1996
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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