93/12/0236•Verwaltungsgerichtshof 93/12/0236
93/12/0236Supremo Tribunal Administrativo29 de nov. de 1993
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Niederösterreich hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.420,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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