93/12/0187•Verwaltungsgerichtshof 93/12/0187
93/12/0187Supremo Tribunal Administrativo28 de set. de 1993
Anrufung der obersten Behörde Binnen 6 Monaten Weiterleitung an die zuständige Behörde auf Gefahr des Einschreiters
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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