93/11/0277•Verwaltungsgerichtshof 93/11/0277
93/11/0277Supremo Tribunal Administrativo15 de mar. de 1994
Behördenbezeichnung Fertigungsklausel Zurechnung von Organhandlungen Zurechnung von Bescheiden Intimation
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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