93/11/0276•Verwaltungsgerichtshof 93/11/0276
93/11/0276Supremo Tribunal Administrativo15 de dez. de 1995
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatort Erschwerende und mildernde Umstände Diverses
Der angefochtene Bescheid wird in Ansehung der Straf- und Kostenaussprüche wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 13.010,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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