93/11/0232•Verwaltungsgerichtshof 93/11/0232
93/11/0232Supremo Tribunal Administrativo31 de mai. de 1994
Weiterleitung an die zuständige Behörde auf Gefahr des Einschreiters
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat der Ärztekammer für Wien Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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