93/11/0169•Verwaltungsgerichtshof 93/11/0169
93/11/0169Supremo Tribunal Administrativo23 de nov. de 1993
Allgemein Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Besondere Rechtsgebiete Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft
Die Beschwerde wird für gegenstandslos erklärt und das Verfahren wird eingestellt.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer S 9.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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