93/11/0143•Verwaltungsgerichtshof 93/11/0143
93/11/0143Supremo Tribunal Administrativo28 de jun. de 1994
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein
Die Beschwerde wird als gegenstandslos erklärt und das Verfahren wird eingestellt.
Ein Zuspruch von Aufwandersatz findet nicht statt.
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