93/11/0139•Verwaltungsgerichtshof 93/11/0139
93/11/0139Supremo Tribunal Administrativo17 de fev. de 1994
Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche Entscheidungen Sachverhalt Verfahrensmängel
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Die Ärztekammer für Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in Höhe von S 11.390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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