93/11/0020•Verwaltungsgerichtshof 93/11/0020
93/11/0020Supremo Tribunal Administrativo29 de jun. de 1993
Besondere Rechtsgebiete Ermessen Ermessen besondere Rechtsgebiete Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche Angelegenheiten
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.420,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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