93/10/0167•Verwaltungsgerichtshof 93/10/0167
93/10/0167Supremo Tribunal Administrativo29 de nov. de 1993
Instanzenzug Zuständigkeit Besondere Rechtsgebiete Verfahrensrechtliche Bescheide Zurückweisung Kostenbescheide Ordnungs- und Mutwillensstrafen
Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich seines Spruchabschnittes I wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben;
Im übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Das Land Salzburg hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 11.480,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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