Verwaltungsgerichtshof 93/10/0128

93/10/0128Supremo Tribunal Administrativo23 de out. de 1995

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Regest

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Änderung von Anträgen und Ansuchen im Berufungsverfahren Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejaht Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Rechtsträger der belangten Behörde Gebietskörperschaft als Beschwerdeführer Behörde gegen Behörde Rechtsträger der belangten Behörde Verschiedene Rechtsträger Verfahrensrecht VwGG B-VG

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Verwaltungsgerichtshof 93/10/0128

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.10.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Antrag der beschwerdeführenden Partei auf Kostenersatz wird abgewiesen.

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