93/10/0104•Verwaltungsgerichtshof 93/10/0104
93/10/0104Supremo Tribunal Administrativo27 de nov. de 1995
Besondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spruch des Berufungsbescheides Inhalt der Berufungsentscheidung Inhalt des Spruches Diverses Rechtsnatur und Rechtswirkung der Berufungsentscheidung Spruch der Berufungsbehörde (siehe auch AVG §66 Abs4 Besondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spruch des Berufungsbescheides) Verantwortlichkeit (VStG §9) verantwortlich Beauftragter Verweisung auf die Entscheidungsgründe der ersten Instanz
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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