93/10/0071•Verwaltungsgerichtshof 93/10/0071
93/10/0071Supremo Tribunal Administrativo28 de jun. de 1993
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.510,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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