93/10/0013•Verwaltungsgerichtshof 93/10/0013
93/10/0013Supremo Tribunal Administrativo28 de jun. de 1993
Verantwortlichkeit (VStG §9) Vertreter Verantwortlichkeit (VStG §9) verantwortlich Beauftragter Verantwortlichkeit (VStG §9) zur Vertretung berufenes Organ
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.
Das Land Oberösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.480,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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