Verwaltungsgerichtshof 93/10/0012

93/10/0012Supremo Tribunal Administrativo14 de mar. de 1994

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Regest

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Verwaltungsgerichtshof 93/10/0012

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.03.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird insoweit, als er die Untersagung von Flohmärkten betrifft, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben. Im übrigen, soweit sich die Beschwerde gegen die Abhaltung von Theaterveranstaltungen richtet, wird diese zurückgewiesen.

Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.570,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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