93/09/0274•Verwaltungsgerichtshof 93/09/0274
93/09/0274Supremo Tribunal Administrativo30 de jun. de 1994
Allgemein
Die Beschwerde wird als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.
Die Anträge der beschwerdeführenden Partei und der belangten Behörde auf Zuerkennung von Aufwandersatz werden abgewiesen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.