93/09/0191•Verwaltungsgerichtshof 93/09/0191
93/09/0191Supremo Tribunal Administrativo23 de fev. de 1994
Rücksichten der Generalprävention Geldstrafe und Arreststrafe Erschwerende und mildernde Umstände Vorstrafen
Der angefochtene Bescheid wird in seinem Straf- und Kostenausspruch wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben; im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.570,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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