93/09/0104•Verwaltungsgerichtshof 93/09/0104
93/09/0104Supremo Tribunal Administrativo17 de jun. de 1993
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise
Die fünf angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin pro Beschwerde Aufwendungen in der Höhe von S 11.540,--, somit insgesamt Aufwendungen in der Höhe von S 57.700,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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