93/09/0016•Verwaltungsgerichtshof 93/09/0016
93/09/0016Supremo Tribunal Administrativo30 de jun. de 1994
Schriftsatzaufwand Verhandlungsaufwand des Beschwerdeführers und der mitbeteiligten Partei Inhalt und Umfang des Pauschbetrages
Der angefochtene Bescheid wird im Rahmen der Anfechtung in seinem Schuldspruch wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.040,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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