93/08/0274•Verwaltungsgerichtshof 93/08/0274
93/08/0274Supremo Tribunal Administrativo12 de abr. de 1994
Entgelt Begriff Provision
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.
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