93/08/0240•Verwaltungsgerichtshof 93/08/0240
93/08/0240Supremo Tribunal Administrativo2 de jul. de 1996
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Ladnerin Auslegung Gesetzeskonforme Auslegung von Verordnungen Verfassungskonforme Auslegung von Gesetzen VwRallg3/3 Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4 Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Arbeiter Arbeitnehmer
Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) Vorlageaufwand in der Höhe von S 565,-- und der mitbeteiligten Gebietskrankenkasse Schriftsatzaufwand in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Der Antrag der belangten Behörde auf Ersatz von Schriftsatzaufwand wird abgewiesen.
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