93/08/0157•Verwaltungsgerichtshof 93/08/0157
93/08/0157Supremo Tribunal Administrativo8 de mar. de 1994
1. ) Die Beschwerde gegen den Bescheid der Sozialversicherungsanstalt der Bauern wird zurückgewiesen.
2. ) Die Beschwerde gegen den Bescheid des Landeshauptmannes wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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