Verwaltungsgerichtshof 93/07/0181

93/07/0181Supremo Tribunal Administrativo14 de dez. de 1995

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Regest

Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Rechtsmittel Verbesserungsauftrag Bejahung Einschreiten einer juristischen Person Zurechenbarkeit Stempelgebühren Kommissionsgebühren Barauslagen des Verwaltungsgerichtshofes Gebührenfreiheit der Beschwerde Ersatz bei Gebührenfreiheit Inhalt der Berufungsentscheidung Vertretungsbefugter juristische Person Verbesserungsauftrag Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG) Beginn Vertretungsbefugnis Vollmachtserteilung Verbesserungsauftrag Bejahung Berufungsverfahren nachträgliche Vollmachtserteilung Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Voraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungslegitimation Person des Berufungswerbers Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters Mängelbehebung Formgebrechen behebbare Vollmachtsvorlage Handlungsfähigkeit Prozeßfähigkeit natürliche Person Öffentliches Recht

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Verwaltungsgerichtshof 93/07/0181

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.12.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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