93/07/0003•Verwaltungsgerichtshof 93/07/0003
93/07/0003Supremo Tribunal Administrativo22 de jun. de 1993
Wasserrecht
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben zu gleichen Teilen dem Bund Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 3.035,-- sowie den mitbeteiligten Parteien zu gleichen Teilen den Betrag von insgesamt S 11.360,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.