93/06/0164•Verwaltungsgerichtshof 93/06/0164
93/06/0164Supremo Tribunal Administrativo17 de fev. de 1994
Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten Kompetenztatbestände Baupolizei und Raumordnung BauRallg1 Baubewilligung BauRallg6 Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Person des Bescheidadressaten
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Salzburg Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.