93/06/0024•Verwaltungsgerichtshof 93/06/0024
93/06/0024Supremo Tribunal Administrativo22 de fev. de 1996
Baurecht Nachbar Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Änderung von Anträgen und Ansuchen im Berufungsverfahren Trennbarkeit gesonderter Abspruch Zurückweisung wegen entschiedener Sache
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben der Stadt Graz Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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