93/06/0002•Verwaltungsgerichtshof 93/06/0002
93/06/0002Supremo Tribunal Administrativo30 de jun. de 1994
Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1 Verfahrensrecht AVG Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Person des Bescheidadressaten Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1
Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.
Jeder Beschwerdeführer hat dem Land Salzburg Aufwendungen in der Höhe von jeweils S 2.282,50 und der zweitmitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von jeweils S 6.370,-- jeweils binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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