93/05/0281•Verwaltungsgerichtshof 93/05/0281
93/05/0281Supremo Tribunal Administrativo25 de jun. de 1996
Ermessen
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.800,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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