93/05/0276•Verwaltungsgerichtshof 93/05/0276
93/05/0276Supremo Tribunal Administrativo8 de mar. de 1994
Planung Widmung BauRallg3 Verhältnis zu anderen Materien und Normen Gemeinderecht Vorstellung
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Niederösterreich hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.660,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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