93/05/0271•Verwaltungsgerichtshof 93/05/0271
93/05/0271Supremo Tribunal Administrativo25 de jun. de 1996
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Verordnungen Rechtsverletzung sonstige Fälle
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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