93/05/0184•Verwaltungsgerichtshof 93/05/0184
93/05/0184Supremo Tribunal Administrativo7 de dez. de 1993
Intimation Zurechnung von Bescheiden Zurechnung von Bescheiden Intimation
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren des Beschwerdeführers wird abgewiesen.
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