93/05/0149•Verwaltungsgerichtshof 93/05/0149
93/05/0149Supremo Tribunal Administrativo19 de dez. de 1995
Intimation Zurechnung von Bescheiden Planung Widmung BauRallg3 Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4 Befangenheit innerhalb der Gemeindeverwaltung Baurecht Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2 Zurechnung von Bescheiden Intimation
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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