93/05/0106•Verwaltungsgerichtshof 93/05/0106
93/05/0106Supremo Tribunal Administrativo27 de out. de 1993
Parteiengehör Rechtliche Würdigung Weiterleitung an die zuständige Behörde auf Gefahr des Einschreiters
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.